Vorbeugende Massnahmen sind von zentraler Bedeutung, um Zahnschäden zu vermeiden. Deshalb legen wir grossen Wert auf die Prophylaxe.
Taxpunktwert: CHF 1.20
Wir möchten Sie bezüglich des Tarifs auch auf die Webseite der SSO (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft) verweisen.
Patienten-Information der SSO bezüglich Zahnarzttarif Dentotar
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten.
Unser Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an.
Der Taxpunktwert UV/MV/IV beträgt CHF 1.00
Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt CHF 1.20
Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG).
Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) wird nach dem revidierten Tarif abgerechnet und die Rechnung kann wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mit Ihrer Versicherung Probleme mit der Abrechnung haben oder Sie sonst Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Zahnarztpraxis
Dr. Bühler